Schildkrötenforum > Landschildkröten

p11 freesta (Gast)

Hallo Robert!

Zugegeben, ich bin mir auch nicht mehr ganz sicher, aber deine Argumentationsführung ist mir nicht ganz schlüssig...

§ 43 Ausnahmen
(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen

1.
Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig

a)
in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind, durch künstliche Vermehrung gewonnen oder der Natur entnommen worden sind,
b)
aus Drittländern in die Gemeinschaft gelangt sind,


So nach 1. a) wären erstmal eine Schildkröte, die hier nachgezüchtet wurde, vom Besitzverbot ausgenommen, von Papieren steht dort nichts.


Dann kommt natürlich:

§ 49 Nachweispflicht, Einziehung
(1) Wer

1.
lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
2.
ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
3.
lebende Tiere oder Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten

besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn er auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass er oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Arten oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 in Besitz hatte.

[...]

(4) Tiere oder Pflanzen, für die der erforderliche Nachweis oder die erforderliche Glaubhaftmachung nicht erbracht wird, können von den nach Landesrecht zuständigen Behörden eingezogen werden. § 47 gilt entsprechend; § 47 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage einer Bescheinigung einer sonstigen unabhängigen sachverständigen Stelle oder Person verlangt werden kann.


Hier steht, dass man die Papiere braucht, Das Tier kann also defnitiv eingezogen werden. Aber: es steht dort auch nur "gegenüber den zuständigen Behörden".

Aber woher nimmst du jetzt die Gewissheit, dass man sich nicht nur gegenüber den Behörden auf eine Ausnahme nach §43 berufen kann, sondern auch gegenüber einem Gericht in einem eventuellen Strafverfahren nicht?

Oder habe ich etwas ganz anderes übersehen? Google half leider nicht wirklich.

Liebe Grüße, Stefan

28.12.2009 16:43


p12 freesta (Gast)

argh, ich muss mich wieder anmelden, kann ja so nichts editieren. Also falls es nicht klar ist: alle zitierten Paragraphen sind aus dem Bundesnaturschutzgesetz.

28.12.2009 16:45


p13 freesta

So, hab mein Passwort wieder, Entschuldigung für 3 Posts hintereinander, jetzt kommts net mehr vor.

Was ich noch anfügen wollte: Oder war deine Argumentation, dass es sich bei einer Ordnungswidrigkeit um eine Straftat handelt? Das würde dann einfach nicht stimmen.

28.12.2009 16:52 | geändert: 28.12.2009 16:52


p14 Mola111

Ist doch scheiß egal, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ich wollte ja nur drauf aufmerksam machen, dass es illegal ist und das sie oder ihre Bekannte bei der Anmeldung ohne Papiere ein Problem haben, wenn nicht irgendwie zu klären ist, dass das Tier hier legal gehalten wurde und es sich um eine NZ und kein Urlaubsmitbringsel oder sonst was handelt. Jedenfalls wird es im Zweifelsfall teuer. Wie Robert schon gesagt hat, gibt es keinen Unterschied zwischen dem illegalen halten einer Testudo hemanni boettgeri und einer Testudo graeca nabeulensis. Sie haben beide den gleichen Schutzstatus. Da schon im vorhinein bekannt ist, dass das Tier keine Papiere hat, ist es vorsätzlich.

Und ich finde diese Strafen mehr als gerecht, wenn es sich um Urlaubsmitbringsel handelt. Die meisten kommen noch viel zu gut weg, meiner Meinung nach. Dummheit schützt nicht vor Strafe, wie man an dem Beispiel sieht. lächel

Ich habe ja nicht im vorhinein unterstellt, dass es ein illegales Tier ist. Vielleicht hat eine Privatperson einfach mal ein paar Eier ausgebrütet und keine Papiere beantragt oder sonst was. Ich wollte lediglich drauf aufmerksam machen, das vorher mal am besten mit Namen abzuklären, dann gibt es auch keine Probleme bei den Behörden (oder zumindest weniger zwinker )

Und bevor man sich mit einem sowieso schon problematischen Gesundheitszustand auch noch solche Probleme ins Haus holt, sollte man sich das gut überlegen.

Die Schildkröte wird es euch jedenfalls danken. zwinker

Liebe Grüße Mola

28.12.2009 17:17


p15 Robbe

Zitat von freesta

Hallo Robert!

Aber woher nimmst du jetzt die Gewissheit, dass man sich nicht nur gegenüber den Behörden auf eine Ausnahme nach §43 berufen kann, sondern auch gegenüber einem Gericht in einem eventuellen Strafverfahren nicht?
Oder habe ich etwas ganz anderes übersehen?
Liebe Grüße, Stefan


Hallo Stefan, ich habe ehrlich gesagt diese Frage nicht ganz verstanden.

In NRW werden die Tiere bei der unteren Naturschutzbehörde angemeldet. Diese stellt auch die erforderlichen Papiere aus. Sollte eben diese Behörde feststellen, dass ein Tier illegal gehalten wird, schreitet sie ein. Eine Anzeige folgt und der Halter muß theoretisch vor Gericht nachweisen, dass dieser bei eben dieser Behörde sein Tier angemeldet hat. Schon im Widerspruchverfahren würde solch ein Sachverhalt schnell geklärt werden.

Kommt das Tier aus einem anderen Kreis und wurde dort nicht ordnungsgemäß ab- und wieder angemeldet, ist - je nach Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters- ein Bußgeld fällig.

Viele Grüße,
Robert

Grüße,
Robert


Don't Wapel the Horst

28.12.2009 18:17


p16 Ruth

Sie hat die Schildkröte nicht aus dem Urlaub mitgebracht, sondern über eine Zeitungsanzeige gekauft.
Wo der Verkäufer die Schildi herhat, weiß ich natürlich nicht. Das alles passierte vor 7 Jahren, also wahrscheinlich keine Chance, dass man da noch Papiere bekommt.

Ich lebe übrigens in Österreich, ich weiß nicht, ob da die Gesetze genauso sind wie bei euch.

Aber soll ich die Schildkröte dort sterben lassen, nur weil sie keine Papiere hat? Verlangt der Tierarzt Papiere, wenn er sie behandelt?

Ich hoffe, dass ich das alles irgendwie in den Griff bekomme.
Liebe Grüße
Ruth

P.S. Ich hasse diese Menschen, die sich Tiere kaufen, ohne sich zu informieren und dazu noch von irgendeiner zwielichtigen Quelle!

30.12.2009 01:18


p17 XaWa

Zitat von Ruth

Verlangt der Tierarzt Papiere, wenn er sie behandelt

Nein, du kannst zum Tierarzt auch wenn die Schildkröte keine Papiere hat. Da fragt der nicht nach.
Gruß Xaver

30.12.2009 10:08


p18 Ruth

So, ich will euch berichten, wie es der Schildkröte seither ergangen ist.
Sie lebt jetzt bei mir, da sie bis jetzt in tierärztlicher Behandlung war, wollte ich die Verantwortung dafür selbst übernehmen. Am Ende würde es dann dem neuen Halten zuviel und er würde sie wieder weitergeben.
Das will ich "Pan", wie er jetzt heißt, nicht zumuten, daher bleibt er für immer bei mir.
Nach dem Kauf einiger Bücher über Haltung, Freigehege und Ernährung und nächtelangem Lesen von Internetseiten glaube ich, dass ich ganz gut gerüstet bin, ihm ein schönes Leben zu bieten.

Der Tierarzt ist recht zufrieden mit ihm. Er ist jetzt parasitenfrei, der Panzer ist deutlich härter und seine Augen sind klar. Die Kieferdeformation kann man leider nicht beheben, das Unterkiefer ist größer/breiter als das Oberkiefer, irgendwie schaufelförmig. Dadurch fehlt der Kieferschluß, den Schildkröten normalerweise haben.
Der Tierarzt befürchtet, wenn er da etwas wegschneidet, dass ihm das Futter aus dem Maul fällt und er gar nicht mehr fressen kann.

Wie es scheint, hat er ja jahrelang so gelebt und gelernt, damit zu fressen.

Pan scheint mir sehr zufrieden in seinem Freigehege mit richtigem Sonnenlicht, Futterpflanzen, Frühbeet und was sonst noch dazu gehört.

Was Anmeldung und Papiere betrifft, hat mir jeder, der sich auskannte und den ich gefragt habe, gemeint ich soll die Finger davon lassen, und gar nichts tun. Am Ende würde er beschlagnahmt und hätte dann sicher nicht die Pflege, die er jetzt bekommt. Mitterweile habe ich ihn ja schon sehr ins Herz geschlossen und werde ihn sicher nicht einer ungewissen Zukunft aussetzen.

So, das war´s erstmal, ich habe noch einige Fragen an euch, aber ich will nicht soooo viel schreiben, da schreck ich ja jeden ab!gggg

Liebe Grüße
Ruth

Ohje, ich seh gerade, ich habe schon einen "Fortsetzungsthread" eröffnet, vielleicht sollte man meinen Beitrag dorthin verschieben.

09.06.2010 01:15 | geändert: 09.06.2010 01:26


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